Mietbedingungen

 
Allgemeine Mietbedingungen für Monsuna Waschanlagen:
    • Wir vermieten ausschließlich zu unseren nachfolgend aufgeführten Mietbedingungen.
    • Bei unseren Mietgeräten handelt es sich jeweils um neue bzw. fachgerecht gewartete und geprüfte Geräte.
    • Der Mieter haftet für Beschädigungs- und Instandhaltungsverlust ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache bis zur Rückgabe der Mietgeräte. Ausgenommen sind Garantieschäden.
    • Bei Mängeln, welche sich am Einsatzort herausstellen, erstreckt sich unsere Garantieleistung nur auf die Mängelbeseitigung.
    • Je nach Zweckmäßigkeit bleibt es dem Vermieter überlassen, die Mängelbeseitigung durch Geräteaustausch, Instandsetzung vor Ort oder in unserer Werkstatt vornehmen zu lassen.
    • Bei Mängelbeseitigung, welche der Mieter zu vertreten hat, gehen alle Kosten (Lohn-, Reisekosten, Wegzeiten Vorhaltekosten für Montagewagen) zu Lasten des Mieters.
    • Die Weitervermietung ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet.
    • Das auf Anforderung des Mieters vom Vermieter gestellte Personal handelt ausschließlich auf Anweisung der weisungsberechtigten Mitarbeiter des Mieters. Die weisungsberechtigten Mitarbeiter des Mieter sind schriftlich zu benennen. Personalkosten sind in den Mietpreisen nicht  enthalten und werden gesondert  in Rechnung gestellt.
    • Der Mietberechnung wird eine tägliche Nutzung pro Kalendertag zugrunde gelegt. Mindestmietzeit beträgt 30 Kalendertage. Kürzere Mietzeiten können nicht vereinbart werden.
    • Der Mietpreis wird nach Kalendertag, Wochen und Monaten berechnet.
    • Es gelten ausschließlich  folgende Zahlungsbedingungen: - sofort  netto nach Rechnungserhalt, ohne Abzug!
    • Die Mietzeit gilt ab Lieferung, das Ende der Mietzeit muss 14 Tage vor Ablauf schriftlich bekannt gegeben werden. Gerät der Mieter mit seiner Zahlung- gleich aus welchem Grunde- in Verzug ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.
    • Versandorganisation übernehmen wir auf Wunsch, aber ohne Haftungsansprüche für Termineinhaltung.
    • Entstehende Instandsetzungsaufwendungen über üblichen Verschleiß bei normaler Nutzung werden nachträglich in Rechnung gestellt.
    • Die Anlagen und Geräte sind entleert und gereinigt zurückzugeben. Nötiger Reinigungsaufwand und Entsorgen wird berechnet.
    • Unsere Haftung ist auf die Leistung unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
    • Alle Preisangaben sind zzgl. der gesetzlichen  MwSt.
    • Änderungen vorbehalten.
PADIMA GmbH, Alt Bossel 6, D-45549 Sprockhövel, Stand 01.04.07
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